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WienStand 08.06.26

Finanzielle Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden

Finanzielle Beihilfe zur Behebung von Katastrophenschäden im privaten Vermögen (üblicherweise bis zu 50 % des anerkannten Schadens).

Diese Förderung unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen finanziell, wenn ihr Eigentum durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Lawinen, Erdbeben oder Hagel beschädigt wurde. Die Hilfe deckt außergewöhnliche Schäden ab, die durch solche Ereignisse entstanden sind.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

naturkatastrophe

Antragsteller

Privatperson · Unternehmen

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

Wohnsituation

eigentum_haus · eigentum_wohnung

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Was du im vollen Bericht zusätzlich bekommst

  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069111.html