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BurgenlandStand 08.06.26

Stationäre Unterbringung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung - Burgenland

Kostenübernahme durch das Land (Höhe variabel)

Das Land Burgenland übernimmt die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von Menschen mit Behinderung in anerkannten Einrichtungen, wenn andere Hilfeformen nicht möglich sind. Dies gilt, wenn die Kosten nicht selbst bezahlt werden können und eine Einrichtung nach dem Burgenländischen Chancengleichheitsgesetz bewilligt ist.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

Gesundheit · wohnen

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1039734.html