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Burgenland · geprüft am 27.07.26

Stationäre Unterbringung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung - Burgenland

Kostenübernahme durch das Land (Höhe variabel)

Das Land Burgenland übernimmt die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von Menschen mit Behinderung in anerkannten Einrichtungen, wenn andere Hilfeformen nicht möglich sind. Dies gilt, wenn die Kosten nicht selbst bezahlt werden können und eine Einrichtung nach dem Burgenländischen Chancengleichheitsgesetz bewilligt ist.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Gesundheit · wohnen

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1039734.html