Burgenland · geprüft am 27.07.26
Stationäre Unterbringung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung - Burgenland
Kostenübernahme durch das Land (Höhe variabel)
Das Land Burgenland übernimmt die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von Menschen mit Behinderung in anerkannten Einrichtungen, wenn andere Hilfeformen nicht möglich sind. Dies gilt, wenn die Kosten nicht selbst bezahlt werden können und eine Einrichtung nach dem Burgenländischen Chancengleichheitsgesetz bewilligt ist.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Gesundheit · wohnen
Antragsteller
Privatperson
Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
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Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1039734.html