Kostenübernahme für Altenwohn- und Pflegeheime
bis zu €3.000
Reicht das eigene Einkommen (Pension plus Pflegegeld) einer pflegebedürftigen Person nicht aus, um die hohen monatlichen Tarife eines stationären Pflegeheims zu decken, übernimmt der Sozialhilfeverband des jeweiligen Bundeslandes die Restkosten. Seit dem Pflegeregress-Verbot (2018) darf zur Kostendeckung nicht mehr auf das private Immobilienvermögen des Gepflegten oder seiner Angehörigen zugegriffen werden.
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Gesundheit · wohnen
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- ✓Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1039833.html