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Burgenland

Kostenübernahme für Altenwohn- und Pflegeheime

bis zu €3.000

Reicht das eigene Einkommen (Pension plus Pflegegeld) einer pflegebedürftigen Person nicht aus, um die hohen monatlichen Tarife eines stationären Pflegeheims zu decken, übernimmt der Sozialhilfeverband des jeweiligen Bundeslandes die Restkosten. Seit dem Pflegeregress-Verbot (2018) darf zur Kostendeckung nicht mehr auf das private Immobilienvermögen des Gepflegten oder seiner Angehörigen zugegriffen werden.

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Förderbereich

Gesundheit · wohnen

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

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Quelle: https://www.burgenland.at/themen/pflege/altenwohn-und-pflegeheime/gewaehrung-von-sozialhilfe/