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Niederösterreich

NÖ Förderungsübernahme beim Eigenheim-Kauf

Eintritt in das bestehende 1%-Landesdarlehen des Verkäufers (Förderungsübernahme; Höhe = übernommene Restschuld)

Beim Kauf eines bereits geförderten Eigenheims in NÖ kann mit Zustimmung des Landes in die bestehende Wohnbauförderung des Verkäufers eingetreten werden (Schuldübernahme des 1%-Landesdarlehens). Voraussetzungen: Einkommensgrenzen (netto/Jahr) €60.000 bei 1 Person, €90.000 bei 2 Personen, +€10.000 je weiterer Person; Hauptwohnsitz im Objekt; österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger).

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Hausbau & Neubau · Familie

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €90 000 Jahreseinkommen

Wohnsituation

Eigentum (Haus) · Eigentum (Wohnung) · Bei den Eltern · Miete

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Quelle: https://www.noe.gv.at/noe/Kaufen-Verkaufen/Foerd_ErwerbEigenheim_Foerderungsuebernahme.html