Niederösterreich
Wohnbauförderungsrichtlinie der Gemeinde Scharndorf
Maximal € 10.000,00
Die Gemeinde Scharndorf gewährt eine finanzielle Unterstützung für Personen, die im Zusammenhang mit einer Baubewilligung eine Aufschließungsabgabe oder Ergänzungsabgabe zu zahlen haben. Anspruchsberechtigt sind Personen mit mindestens 10-jährigem Hauptwohnsitz in Scharndorf, deren Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Hausbau & Neubau · Sanierung
Antragsteller
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Quelle: https://scharndorf.gem2go.page/Wohnbaufoerderungsrichtlinie_der_Gemeinde_Scharndorf