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Kärnten

Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

Kostenübernahme oder Zuschuss zur vorübergehenden stationären Betreuung (Urlaubs- / Krankheitsvertretung der Angehörigen).

Diese Förderung ermöglicht Menschen mit Behinderung einen Aufenthalt in spezialisierten Betreuungseinrichtungen von bis zu 28 Tagen pro Jahr. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und den Menschen mit Behinderung qualitativ hochwertige Betreuung und Pflege zu bieten.

Bekommst du Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung? Und was sonst noch?

Beantworte 6 kurze Fragen → du bekommst einen persönlichen Bericht mit allen Förderungen für deine Situation: was sich kombinieren lässt, was du zuerst beantragst, mit Anleitung. Einmalig €39,99.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Gesundheit · soziales

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

betreut_angehoerigen_mit_assistenzbedarf

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L57