Beihilfe zur Behebung von Katastrophenschäden in NÖ
Beihilfe in der Höhe von bis zu 50% der ungedeckten, anerkannten Schadenssumme.
Das Land Niederösterreich unterstützt Privatpersonen und Unternehmen bei der Behebung von Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Lawinen, Orkan oder Erdbeben. Die Beihilfe deckt Schäden am Vermögen ab, die durch solche Ereignisse entstanden sind.
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Privatperson · Unternehmen
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- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1018316.html