Niederösterreich · geprüft am 26.07.26
AK NÖ Katastrophenhilfe
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Oft kombinierbar mit
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Katastrophenbeihilfe NiederösterreichFlexible Katastrophenbeihilfe: mindestens 50% der verifizierten Schäden, bis 80% für Härtefälle (chronische Krankheit, niedriges Einkommen, Behinderung, Existenzbedrohung); keine Obergrenze in EURBeihilfe zur Behebung von Katastrophenschäden in NÖBeihilfe in der Höhe von bis zu 50% der ungedeckten, anerkannten Schadenssumme.