Steiermark
Zuzahlung für Kinderbetreuungseinrichtungen
50 % der Kosten, max. 100 € pro Monat
Die Gemeinde Kainbach bei Graz fördert 50 % der Kosten für externe Kinderbetreuung (Kindergärten, Krippen etc.) mit bis zu 100 € monatlich. Voraussetzung ist Hauptwohnsitz in Kainbach und Überschreitung des sozial gestaffelten Landesbeitrags.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Kinderbetreuung
Antragsteller
Privatperson
Familiensituation
Familie mit Kindern
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Quelle: https://www.kainbach.gv.at/zuzahlung-von-kinderbetreuungseinrichtungen