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Niederösterreich

Zuschuss zur Kanalbenützungsgebühr

Individuelle Förderhöhe

Sozial bedürftige Personen erhalten einen Zuschuss zur Kanalbenützungsgebühr, wenn das Familieneinkommen die Mindestpension um höchstens 150 Euro übersteigt. Der Zuschuss beträgt die jährliche Gebühr abzüglich eines Sockelbetrags von 150 Euro.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Unternehmen · Wohnen

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

Alleinerziehend

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.gerungs.at/Zuschuss_zur_Kanalbenuetzungsgebuehr_1