Kärnten
Zuschüsse zu Therapien und Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung
Bis zu 50% der Leistung des Krankenversicherungsträgers pro Einheit, maximal 30 Einheiten pro Jahr
Das Land Kärnten bezuschusst medizinisch notwendige Therapien und Hilfsmittel für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen. Die Förderung soll Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützen und ihre Chancengleichheit verbessern.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019926.html