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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 08.06.26

Wohnkostenbeihilfe

bis zu €4.800

Während des abgeleisteten Grundwehrdienstes beim Bundesheer oder des Zivildienstes übernimmt das Heerespersonalamt auf Antrag die Wohnkosten für die eigene Wohnung des Rekruten (Miete, Betriebskosten). Diese Beihilfe ist zwingend erforderlich, da die niedrige monatliche Grundvergütung der Präsenzdiener nicht ausreicht, um eine eigene Wohnung aufrechtzuerhalten.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

Umbau & Renovierung

Antragsteller

Privatperson

Wohnsituation

miete

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  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Oft kombinierbar mit

FamilienbeihilfeRezeptgebührenbefreiungGIS/ORF-Befreiung

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1005123.html