Wohnkostenbeihilfe
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Während des abgeleisteten Grundwehrdienstes beim Bundesheer oder des Zivildienstes übernimmt das Heerespersonalamt auf Antrag die Wohnkosten für die eigene Wohnung des Rekruten (Miete, Betriebskosten). Diese Beihilfe ist zwingend erforderlich, da die niedrige monatliche Grundvergütung der Präsenzdiener nicht ausreicht, um eine eigene Wohnung aufrechtzuerhalten.
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- ✓Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1005123.html