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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 10.09.26

Wohnkostenbeihilfe

Übernahme der Wohnkosten für die beibehaltene eigene Wohnung

Während des abgeleisteten Grundwehrdienstes beim Bundesheer oder des Zivildienstes übernimmt das Heerespersonalamt auf Antrag die Wohnkosten für die eigene Wohnung des Rekruten (Miete, Betriebskosten). Diese Beihilfe ist zwingend erforderlich, da die niedrige monatliche Grundvergütung der Präsenzdiener nicht ausreicht, um eine eigene Wohnung aufrechtzuerhalten.

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Wer kann das beantragen?

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1005123.html