Bundesweit (ganz Österreich)
Wohnkostenbeihilfe
Bezuschusst 20–30 % der Bemessungsgrundlage; kein festes individuelles Maximum angegeben
Während des abgeleisteten Grundwehrdienstes beim Bundesheer oder des Zivildienstes übernimmt das Heerespersonalamt auf Antrag die Wohnkosten für die eigene Wohnung des Rekruten (Miete, Betriebskosten). Diese Beihilfe ist zwingend erforderlich, da die niedrige monatliche Grundvergütung der Präsenzdiener nicht ausreicht, um eine eigene Wohnung aufrechtzuerhalten.
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Umbau & Renovierung
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Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1005123.html