Steiermark · geprüft am 06.09.26
Wohnbauförderung der Gemeinde Landl
Einmaliger Förderbeitrag in Höhe von 1.500 Euro
Die Gemeinde Landl gewährt einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderbeitrag von 1.500 Euro für den Bau oder Erwerb von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Landl sowie eine mind. 50%ige Eigentumsbeteiligung. Zweithäuser und Ferienwohnungen sind ausgeschlossen.
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Hausbau & Neubau · Wohnen
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Quelle: https://www.landl.at/images/Downloads/Formulare-Antraege/Richtlinie%20Wohnbauf%C3%B6rderung_2024.pdf