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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 26.07.26

Wiedereingliederungsgeld

Wiedereingliederungsgeld 25–50% des Krankengeldes für maximal 9 Monate, nicht rückzahlbar. Betrag abhängig vom individuellen Krankengeld

Nach einem sehr langen Krankenstand ermöglicht die Wiedereingliederungsteilzeit eine schrittweise Rückkehr in den Beruf, ohne sofort wieder Vollzeit arbeiten zu müssen. Das AMS zahlt für die entfallenden Arbeitsstunden das sogenannte Wiedereingliederungsgeld als finanziellen Ausgleich, während der Arbeitgeber das anteilige Gehalt für die geleisteten Stunden zahlt.

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Förderbereich

Wiedereingliederung · Krankheit

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1040468.html