Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 26.07.26
Wiedereingliederungsgeld
Wiedereingliederungsgeld 25–50% des Krankengeldes für maximal 9 Monate, nicht rückzahlbar. Betrag abhängig vom individuellen Krankengeld
Nach einem sehr langen Krankenstand ermöglicht die Wiedereingliederungsteilzeit eine schrittweise Rückkehr in den Beruf, ohne sofort wieder Vollzeit arbeiten zu müssen. Das AMS zahlt für die entfallenden Arbeitsstunden das sogenannte Wiedereingliederungsgeld als finanziellen Ausgleich, während der Arbeitgeber das anteilige Gehalt für die geleisteten Stunden zahlt.
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Förderbereich
Wiedereingliederung · Krankheit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1040468.html