Zuschuss des Landes Vorarlberg zur häuslichen Betreuung und Pflege
200 € monatlich, zwölf Mal jährlich ausbezahlt
Beziehende eines Pflegegeldes der Stufe 5 nach dem Bundespflegegeldgesetz (oder mit einem zumindest gleichwertigen Betreuungs- und Hilfsbedarf) mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg, die überwiegend in einem Haushalt in Vorarlberg betreut werden, erhalten einen Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege. Der Anspruch erlischt, wenn die zu pflegende Person im Pflegeheim betreut wird oder eine Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nimmt.
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Pflege · soziales
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Quelle: https://vorarlberg.at/-/zuschuss-des-landes-zur-h%C3%A4uslichen-betreuung-und-pflege-1