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Vorarlberg

Förderung von Schulkindern mit Zweitwohnsitz oder halbinterner Unterbringung

Zuschüsse an Gemeinden oder Träger als finanzieller Ausgleich für Schulkinder, die im Schulort nur einen Zweitwohnsitz haben.

Das Land Vorarlberg unterstützt sozial bedürftige Schüler und Schülerinnen finanziell, die für den Schulbesuch einen Zweitwohnsitz am Schulort haben oder halbintern in einem Internat untergebracht sind.

Bekommst du Förderung von Schulkindern mit Zweitwohnsitz oder halbinterner Unterbringung? Und was sonst noch?

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Bildung & Weiterbildung · soziales

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

Familie mit Kindern · Alleinerziehend

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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1049923.html