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VorarlbergStand 12.05.26

Förderung von Schulkindern mit Zweitwohnsitz oder halbinterner Unterbringung

Zuschüsse an Gemeinden oder Träger als finanzieller Ausgleich für Schulkinder, die im Schulort nur einen Zweitwohnsitz haben.

Das Land Vorarlberg unterstützt sozial bedürftige Schüler und Schülerinnen finanziell, die für den Schulbesuch einen Zweitwohnsitz am Schulort haben oder halbintern in einem Internat untergebracht sind.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

Bildung & Weiterbildung · soziales

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

Familie mit Kindern · Alleinerziehend

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  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1049923.html