Salzburg · geprüft am 27.07.26
Volle Erziehung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Kostenübernahme der Unterbringung in sozialpädagogischen Einrichtungen oder Krisenzentren durch das Land.
Diese Förderung unterstützt die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in spezialisierten Einrichtungen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Die Kinder erhalten Vollversorgung, Betreuung und pädagogische Unterstützung in Kriseneinrichtungen oder sozialpädagogischen Wohngemeinschaften.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Kinderbetreuung · soziales
Antragsteller
Privatperson
Familiensituation
kinder_gefaehrdet
Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029446.html