Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 26.07.26
Versehrtengeld für Vorschulkinder, Schüler/innen und Studierende
Abhängig vom Prozentsatz der Erwerbsfähigkeitsminderung (MdE); kein festes Maximum angegeben
Diese Leistung aus der Unfallversicherung zahlt ein einmaliges Versehrtengeld an Vorschulkinder, Schüler/innen und Studierende, wenn sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden. Die Voraussetzung ist, dass die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Gesundheit · Bildung & Weiterbildung
Antragsteller
Privatperson
Familiensituation
Familie mit Kindern · Alleinerziehend
Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
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Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1010040.html