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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 26.07.26

Versehrtengeld für Vorschulkinder, Schüler/innen und Studierende

Abhängig vom Prozentsatz der Erwerbsfähigkeitsminderung (MdE); kein festes Maximum angegeben

Diese Leistung aus der Unfallversicherung zahlt ein einmaliges Versehrtengeld an Vorschulkinder, Schüler/innen und Studierende, wenn sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden. Die Voraussetzung ist, dass die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Gesundheit · Bildung & Weiterbildung

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

Familie mit Kindern · Alleinerziehend

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
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Oft kombinierbar mit

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1010040.html