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Bundesweit (ganz Österreich)

Unterstützungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen

bis zu €3.000

Die Sozialabteilungen der Länder und das Sozialministeriumservice (SMS) gewähren gehörlosen und schwerhörigen Menschen finanzielle Beihilfen. Gefördert werden teure technische Hilfsmittel für den Alltag (Lichtsignalanlagen, spezielle Rauchmelder) sowie berufsbedingte Anpassungen (z.B. FM-Anlagen oder Gebärdensprachdolmetscher) zur Sicherung des Arbeitsplatzes.

Bekommst du Unterstützungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen? Und was sonst noch?

Beantworte 6 kurze Fragen → du bekommst einen persönlichen Bericht mit allen Förderungen für deine Situation: was sich kombinieren lässt, was du zuerst beantragst, mit Anleitung. Einmalig €39,99.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

behinderung · gehoerlos

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Privatperson

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1003706.html