Kärnten · geprüft am 09.08.26
Taschengeld für Menschen mit Behinderung
Monatlicher Zuschuss: 18% des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes (2026: ca. €235 monatlich für Alleinstehende)
Menschen mit Behinderung, die in vollstationären Einrichtungen untergebracht sind und keine eigenen finanziellen Mittel haben, erhalten ein monatliches Taschengeld. Die Höhe entspricht 18% des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende.
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Soziales
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Quelle: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L57