Steiermark · geprüft am 18.09.26
Stmk-Wohnungsanpassung altersgerecht
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag in Höhe von 30 % der förderbaren Kosten. Die maximalen förderbaren Kosten betragen je Wohnung 30.000 Euro, bei nachgewiesener Erwerbsminderung 50.000 Euro (Kostenobergrenze, kein Auszahlungsbetrag).
Wohnbauförderungszuschuss des Landes Steiermark für barrierefreie Wohnungsanpassungen: barrierefreier Zugang zur Haus- oder Wohnungstüre, barrierefreie Wohn- und Schlafbereiche sowie barrierefreie Sanitäreinheiten (Bad und WC). Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen und Mieter:innen; eine nachgewiesene Erwerbsminderung ist keine Zugangsvoraussetzung, sie hebt nur die Kostenobergrenze.
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Pflege · Alltag
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- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
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Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12840236/167097041/