Steiermark · geprüft am 09.10.26
Förderung – Abwasserableitungsanlagen (Kanalanschlussleitungen) von physischen Personen
Land: bis zu 20 % der förderungsfähigen Investitionskosten deiner Anschlussleitung. Mindestens 3.500 Euro (ohne USt) pro Objekt trägst du selbst – bei mehr als zwei Wohnungen oder erhöhtem Abwasseranfall mehr; der Anschlussbeitrag für den Kanal kann auf deinen Eigenanteil angerechnet werden. Dazu kommt die Bundesförderung (10 bis 40 % der förderungsfähigen Investitionskosten, je Gemeinde jährlich festgelegt).
Errichtest du in der Steiermark als Privatperson für deinen eigenen Bedarf eine Kanalanschlussleitung von mindestens 100 Laufmetern an das öffentliche Kanalnetz, zahlt das Land bis zu 20 % der förderungsfähigen Investitionskosten – mindestens 3.500 Euro pro Objekt trägst du selbst. Das Ansuchen reichst du vor Baubeginn über die zuständige Baubezirksleitung ein; die Gemeinde muss zustimmen.
Den Förder-Check gibt es derzeit für Bauen, Sanieren, Heizen und Solar in Oberösterreich und Niederösterreich.
Für alles andere: Schalte im Check den Förder-Alarm ein — wir schreiben dir einmal, sobald eine Förderung für dich in Frage kommt.
Zum Förder-CheckWer kann das beantragen?
Förderbereich
Wohnen
Antragsteller
Privatperson
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Quelle: https://www.wasserwirtschaft.steiermark.at/cms/ziel/74835656/DE/