Steiermark · geprüft am 09.10.26
Förderung Entsiegelung (Land Steiermark)
7 % bis 12 % der förderfähigen Investitionskosten als nicht rückzahlbarer Beitrag des Landes; den Satz legt das Land jährlich je Gemeinde fest. Gefördert werden der Abbruch der gebundenen Trag- und Deckschicht, der Aufbau mit sickerfähigem Material und das Herstellen einer Grünfläche. Ausgezahlt wird in Raten über bis zu 15 Jahre; die endgültige Höhe steht nach der Endüberprüfung der tatsächlichen Investitionskosten fest.
Das Land Steiermark fördert dich, wenn du auf deinem eigenen Grund mindestens 250 m² versiegelte Fläche entsiegelst und zu einer Grünfläche machst, über die Regenwasser versickert, statt in den Kanal zu fließen. Du bekommst 7 % bis 12 % der förderfähigen Investitionskosten und stellst den Antrag vor Beginn – im Einvernehmen mit dem öffentlichen Kanalisationsbetreiber.
Den Förder-Check gibt es derzeit für Bauen, Sanieren, Heizen und Solar in Oberösterreich und Niederösterreich.
Für alles andere: Schalte im Check den Förder-Alarm ein — wir schreiben dir einmal, sobald eine Förderung für dich in Frage kommt.
Zum Förder-CheckWer kann das beantragen?
Förderbereich
Sanierung · Wohnen
Antragsteller
Privatperson · Unternehmen
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Quelle: https://www.wasserwirtschaft.steiermark.at/cms/ziel/178771169/DE/