Steuerbefreiungen für Arbeitnehmer
Gebührenbefreiung / Zuschuss
Diese Regelung befreit bestimmte Einnahmen von Arbeitnehmern von der Einkommensteuer. Dazu gehören beispielsweise Arbeitslosengeld, Wochengeld, Katastrophenhilfen vom Arbeitgeber und Mitarbeiterbeteiligungen bis zu bestimmten Grenzen.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1010065.html