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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 12.05.26

Steuerbefreiung für Entwicklungshelfer

Steuerbefreiung

Österreichische Fachkräfte, die über eine anerkannte Entsendeorganisation in Entwicklungsländern (im Globalen Süden) tätig sind, profitieren von speziellen steuerlichen Erleichterungen. Zur Förderung der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind die Bezüge und Entschädigungen für diesen kräftezehrenden und oft gefährlichen Auslandseinsatz meist lohnsteuerbefreit.

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Förderbereich

Bildung & Weiterbildung

Antragsteller

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  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1008218.html