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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 10.09.26

Steuerbefreiung für Entwicklungshelfer

Steuerbefreiung

Arbeitest du als Fachkraft der Entwicklungshilfe – als Entwicklungshelferin, Entwicklungshelfer oder Expertin bzw. Experte – als Arbeitnehmer:in einer österreichischen Entwicklungsorganisation in einem Entwicklungsland, sind diese Einkünfte von der Einkommensteuer befreit. Voraussetzung ist, dass dein Vorhaben dem Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik entspricht.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Bildung

Antragsteller

Privatperson

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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/cc14da88-db4f-412c-a199-517d07f0d1d3/35862.1.1.0.pdf