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Bundesweit (ganz Österreich)

Steuerbefreiung für Entwicklungshelfer

Steuerbefreiung

Österreichische Fachkräfte, die über eine anerkannte Entsendeorganisation in Entwicklungsländern (im Globalen Süden) tätig sind, profitieren von speziellen steuerlichen Erleichterungen. Zur Förderung der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind die Bezüge und Entschädigungen für diesen kräftezehrenden und oft gefährlichen Auslandseinsatz meist lohnsteuerbefreit.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Bildung & Weiterbildung

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1008218.html