Steuerbefreiung für Entwicklungshelfer
Steuerbefreiung
Österreichische Fachkräfte, die über eine anerkannte Entsendeorganisation in Entwicklungsländern (im Globalen Süden) tätig sind, profitieren von speziellen steuerlichen Erleichterungen. Zur Förderung der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind die Bezüge und Entschädigungen für diesen kräftezehrenden und oft gefährlichen Auslandseinsatz meist lohnsteuerbefreit.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1008218.html