Steiermark
Förderung altengerechter Sanierungen
Annuitätenzuschuss von 30% über 14 Jahre (Verrechnung mit 5% p.a.) ODER Einmalzuschuss von 15% der anerkannten Kosten (nicht rückzahlbar); Mindestkosten €3.000
Die Steiermark bezuschusst bauliche Maßnahmen an Wohnräumen, die der Reduzierung von Barrieren und der altengerechten Anpassung dienen. Typische geförderte Umbauten umfassen den Einbau rutschfester Böden, schwellenfreier Übergänge und ebenerdiger Duschen.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Sanierung · Umbau & Renovierung
Antragsteller
Privatperson
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- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1030170.html