Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 12.07.26
Startförderung für Selbstständige
Zuschüsse und Gebührenbefreiungen für den Start in die Selbstständigkeit
Diese Förderung unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Der Staat übernimmt bis zu 50% der nachgewiesenen Gründungskosten, maximal aber bis zur 100-fachen Ausgleichstaxe.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
selbststaendigkeit
Antragsteller
Privatperson
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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Mehr: alle Förderungen bundesweit · Gründung & Unternehmen
Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1003698.html