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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 08.06.26

Startförderung für Selbstständige

Zuschüsse und Gebührenbefreiungen für den Start in die Selbstständigkeit

Diese Förderung unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Der Staat übernimmt bis zu 50% der nachgewiesenen Gründungskosten, maximal aber bis zur 100-fachen Ausgleichstaxe.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

selbststaendigkeit

Antragsteller

Privatperson

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Was du im vollen Bericht zusätzlich bekommst

  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1003698.html