Kärnten · geprüft am 10.09.26
Sozialhilfetaschengeld
18 % des Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende
Personen in Kärnten, die dauerhaft in stationären Einrichtungen (Alten-, Pflege- oder Behindertenheimen) leben und deren Einkommen (Pension) vollständig für die Heimkosten aufgewendet wird, erhalten das Sozialhilfetaschengeld. Dieser gesetzlich geregelte monatliche Freibetrag (derzeit ca. 50-60 Euro) steht den Bewohnern zur freien Verfügung für persönliche Bedürfnisse wie Friseur oder Pflegeartikel.
Steht dir Sozialhilfetaschengeld zu?
4 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob 18 vH des Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende für dich in Frage kommt.
Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 - Gesundheit und Pflege.
So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen
Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Soziales · Pflege · Alltag
Antragsteller
Privatperson
Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.
Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062900.html