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Kärnten

Sozialhilfetaschengeld

18% des Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatzes monatlich (2026: ca. €235,51 für Alleinstehende; indexiert)

Personen in Kärnten, die dauerhaft in stationären Einrichtungen (Alten-, Pflege- oder Behindertenheimen) leben und deren Einkommen (Pension) vollständig für die Heimkosten aufgewendet wird, erhalten das Sozialhilfetaschengeld. Dieser gesetzlich geregelte monatliche Freibetrag (derzeit ca. 50-60 Euro) steht den Bewohnern zur freien Verfügung für persönliche Bedürfnisse wie Friseur oder Pflegeartikel.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

soziales · Pflege · Alltag

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €35 000 Jahreseinkommen

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062900.html