Kärnten · geprüft am 27.07.26
Sozialhilfe - Lebensunterhalt (Kärnten)
Monatliche Richtsätze (Mindestsicherung) zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs im Land Kärnten.
Das zentrale soziale Auffangnetz des Landes Kärnten für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch eigenes Einkommen, Vermögen oder Ansprüche (z.B. AMS) decken können. Diese monatliche Geldleistung sichert das existenzielle Minimum für Ernährung, Kleidung und persönliche Bedürfnisse, geknüpft an strikte Auflagen zur Arbeitswilligkeit und Vermögensverwertung.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
soziales · Alltag
Antragsteller
Privatperson
Einkommensgrenze
bis €35 000 Jahreseinkommen
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- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063403.html