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KärntenStand 08.06.26

Sozialhilfe - Krankenversicherung (Kärnten)

Krankenversicherungsbeiträge (variabel)

Wer in Kärnten auf die Sozialhilfe (früher Mindestsicherung) angewiesen ist, genießt umfassenden Krankenversicherungsschutz. Das Land Kärnten meldet diese Personen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) an und übernimmt die fälligen Beiträge. Somit sind einkommenslose Personen vor den finanziellen Risiken einer Erkrankung oder eines Unfalls geschützt.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

soziales · Gesundheit · Alltag

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €35 000 Jahreseinkommen

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  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062603.html