Burgenland · geprüft am 26.07.26
Sonstige Förderung der Erziehung und Schulbildung, Bgld ChG
Individuelle Zuschüsse oder Beihilfen — Höhe nicht festgelegt
Das Land Burgenland bietet im Rahmen des Chancengleichheitsgesetzes (ChG) einkommensschwachen Familien zusätzliche Beihilfen. Dies betrifft Zuschüsse für Nachmittagsbetreuungen (Hort), die Übernahme von Kosten für heilpädagogische Förderung im Kindergarten oder Beihilfen für notwendige Therapie-Materialien, um die Bildungschancen aller Kinder anzugleichen.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Bildung · Soziales
Antragsteller
Privatperson
Familiensituation
Minderjährige mit Behinderung
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- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1071125.html