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Burgenland · geprüft am 26.07.26

Sonstige Förderung der Erziehung und Schulbildung, Bgld ChG

Individuelle Zuschüsse oder Beihilfen — Höhe nicht festgelegt

Das Land Burgenland bietet im Rahmen des Chancengleichheitsgesetzes (ChG) einkommensschwachen Familien zusätzliche Beihilfen. Dies betrifft Zuschüsse für Nachmittagsbetreuungen (Hort), die Übernahme von Kosten für heilpädagogische Förderung im Kindergarten oder Beihilfen für notwendige Therapie-Materialien, um die Bildungschancen aller Kinder anzugleichen.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Bildung · Soziales

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

Minderjährige mit Behinderung

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1071125.html