Schülerbeihilfen
Sozial gestaffelte Beihilfe (Grundbetrag plus mögliche Zuschläge für Fahrtkosten oder Heimunterbringung).
Die staatliche Schülerbeihilfe des Bundes unterstützt Schülerinnen und Schüler ab der 10. Schulstufe (in der Regel ab der zweiten Klasse einer mittleren oder höheren Schule), wenn das Haushaltseinkommen der Eltern gering ist. Zusätzlich können Heim- und Fahrtkostenbeihilfen beantragt werden, falls die Schule zu weit vom Heimatort entfernt liegt und ein Internat nötig ist.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016708.html