Oberösterreich
Schäden durch Naturkatastrophen an landwirtschaftlichen Kulturen
Individuelle Förderhöhe
Einmalige, nicht rückzahlbare Beihilfe des Landes Oberösterreich für nicht versicherbare Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch Naturkatastrophen. Antragsberechtigt sind alle physischen und juristischen Personen außer Gebietskörperschaften, ausdrücklich auch Unselbständige oder Pensionist:innen mit betroffenen Kulturen.
Den Förder-Check gibt es derzeit für Bauen, Sanieren, Heizen und Solar in Oberösterreich und Niederösterreich.
Für alles andere: Schalte im Check den Förder-Alarm ein — wir schreiben dir einmal, sobald eine Förderung für dich in Frage kommt.
Zum Förder-CheckWer kann das beantragen?
Förderbereich
Notfall & Krise
Antragsteller
Privatperson
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