Salzburg · geprüft am 26.07.26
Salzburger Grundversorgung - Bestattung
Übernahme der Kosten für ein einfaches, ortsübliches Begräbnis für verstorbene Personen in der Grundversorgung.
Verstirbt eine asylsuchende Person, die sich im Bundesland Salzburg in der staatlichen Grundversorgung befunden hat, und sind keine Angehörigen vorhanden, die die Bestattungskosten tragen können, übernimmt das Land Salzburg diese Kosten. Damit wird ein würdevolles Begräbnis (meist eine Feuer- oder Erdbestattung im einfachen Rahmen) sichergestellt.
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grundversorgung_asyl
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Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028844.html