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Salzburg · geprüft am 18.09.26

Sanierungsförderung Salzburg: barrierefreies Bad und Personenaufzug

Einmaliger Zuschuss, höchstens 25 % der Kosten, mindestens 1.000 € je Maßnahme — 2026 nur für alten- und behindertengerechte Sanitärbereiche und Personenaufzüge

Das Land Salzburg zahlt einen einmaligen Zuschuss für den alten- und behindertengerechten Umbau des Sanitärbereichs und für den nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs. Energetische Sanierungen (Fenster, Dämmung, Heizung) fördert das Land 2026 nicht.

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Förderbereich

Sanierung · Umbau & Renovierung

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

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Quelle: https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20001524&FassungVom=2026-04-07&Artikel=&Paragraf=21&Anlage=&Uebergangsrecht=