Steiermark
Ruhegeld für Pflegepersonen von Pflegekindern
bis zu €3.454
Pflegeeltern, die Pflegekinder über viele Jahre im eigenen Haushalt betreut und erzogen haben, erwerben dadurch sozialrechtliche Ansprüche. Das Land oder der Bund gewährt unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes Ruhegeld (bzw. eine Ersatzpension), um die oft fehlenden Pensionsversicherungsjahre auszugleichen und Altersarmut bei Pflegepersonen zu verhindern.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Pflege · soziales
Antragsteller
Privatperson
Familiensituation
Familie mit Kindern · Alleinerziehend
Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
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- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025568.html