Rezeptgebührenbefreiung (Zuzahlungsbefreiung)
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Chronisch kranke Personen und Menschen mit geringem Einkommen können bei der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine Befreiung von der Rezeptgebühr (Zuzahlungsbefreiung) beantragen. Zudem greift ein automatischer Schutzdeckel (Rezeptgebührenobergrenze), wenn im laufenden Kalenderjahr bereits 2 Prozent des Nettoeinkommens für Rezeptgebühren aufgewendet wurden.
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Gesundheit
Privatperson
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- ✓Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.870471