Bundesweit (ganz Österreich)
Rentenleistungen des Heeresentschädigungsgesetzes
Monatliche Renten für Personen (oder Hinterbliebene), die während des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes im Bundesheer Gesundheitsschäden erlitten haben.
Diese Förderung entschädigt Wehrpflichtige und deren Hinterbliebene für Gesundheitsschäden, die während des Präsenzdienstes entstanden sind. Je nach Grad der Beeinträchtigung erhalten Betroffene verschiedene Renten und Zusatzleistungen wie medizinische Versorgung und Rehabilitation.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
kriegsopfer
Antragsteller
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Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
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Oft kombinierbar mit
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1037191.html