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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 12.05.26

Reisekostenerstattung für Tuberkuloseuntersuchungen

bis zu €3.000

Diese Förderung erstattet die notwendigen Reisekosten für Personen, die sich Untersuchungen nach dem Tuberkulosegesetz unterziehen müssen. Die Erstattung erfolgt nach den gleichen Regeln wie für Zeugengebühren und wird vom Gesundheitsministerium abgewickelt.

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Förderbereich

Gesundheit

Antragsteller

Privatperson

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Was du im vollen Bericht zusätzlich bekommst

  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031590.html