Private Schulen und Schülerheime - Förderung
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Erhalter von privaten Schulen mit Öffentlichkeitsrecht und privaten Schülerheimen können eine Beihilfe beantragen, um Kosten für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 8. Schulstufe zu decken, die nicht vom Privatschulgesetz übernommen werden.
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Wer kann diese Förderung beantragen?
Bildung & Weiterbildung
Unternehmen
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- ✓Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://www.noe.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Private_Schulen_und_Schuelerheime_Foerderung.html