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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 10.09.26

Presseförderung

Gesetzliche Presseförderung nach dem Presseförderungsgesetz 2004; keine Einzelbetrags-Obergrenze veröffentlicht

Zur Erhaltung der Medienvielfalt in Österreich gewährt der Bund über die KommAustria gesetzliche Presseförderungen für Tages- und Wochenzeitungen. Die Subventionen teilen sich in Vertriebsförderungen und eine besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen auf, um den Zeitungsmarkt zu stützen.

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1004357.html