Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 10.09.26
Presseförderung
Gesetzliche Presseförderung nach dem Presseförderungsgesetz 2004; keine Einzelbetrags-Obergrenze veröffentlicht
Zur Erhaltung der Medienvielfalt in Österreich gewährt der Bund über die KommAustria gesetzliche Presseförderungen für Tages- und Wochenzeitungen. Die Subventionen teilen sich in Vertriebsförderungen und eine besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen auf, um den Zeitungsmarkt zu stützen.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1004357.html