Oberösterreich
Peer-Berater Aufwandsentschädigung
Entschädigung für ehemals betroffene Personen (Peers), die beratend im Sozial- und Gesundheitsbereich tätig sind.
Diese Förderung entschädigt Peer-Berater für ihre Arbeit bei der Beratung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Peer-Berater sind selbst Menschen mit Beeinträchtigungen, die andere Betroffene beraten und begleiten. Die Entschädigung wird für die Teilnahme an Assistenzkonferenzen und Vorberatungen gewährt.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
soziales
Antragsteller
Privatperson · Unternehmen
Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
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- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
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