OÖ Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu einem Darlehen in Höhe von 25 % der förderbaren Kosten
Das Land Oberösterreich fördert die Adaptierung von Wohnraum aufgrund erhöhten Pflegebedarfs in Häusern mit bis zu drei Wohnungen. Förderbar sind Eigentümerinnen und Eigentümer, bei denen selbst oder bei mitwohnenden Personen ein Pflegebedarf ab Pflegestufe 1 besteht; es gelten Einkommensgrenzen. Gefördert wird mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu einem Darlehen in Höhe von 25 % der förderbaren Kosten.
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wohnen · Pflege · Sanierung
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