Oberösterreich
OÖ Biomasse Altanlagentausch
bis zu €2.900
Das Land Oberösterreich zahlt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, wenn du eine Öl-, Gas- oder Kohleheizung durch eine Pellets-, Hackgut- oder Scheitholzheizung ersetzt: bis zu 2.900 Euro (Pellets/Hackgut) bzw. 1.700 Euro (Scheitholz), höchstens 50 % der förderbaren Nettokosten; beim Tausch einer mindestens 10 Jahre alten Biomasseanlage bis zu 1.400 bzw. 1.200 Euro. Keine Förderung in Neubauten oder wenn ein Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz möglich ist. Antrag bis 18 Monate nach der Rechnung, spätestens bis 31. Dezember 2026 — eine Bundesförderung ist keine Voraussetzung.
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Förderbereich
Heizung & Energie · Klima & Umwelt · Sanierung
Antragsteller
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- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
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Oft kombinierbar mit
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