Zuschuss für private Hebammen (Wien)
bis zu €250
Die ÖGK gewährt einen Zuschuss von bis zu 250 Euro für die Inanspruchnahme einer Wahlhebamme, wenn keine Kassenhebamme verfügbar ist. Diese finanzielle Unterstützung ist besonders in den ersten Wochen nach der Geburt wichtig und gilt selbstverständlich auch bei Folgekindern.
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Gesundheit · Familie
Privatperson
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- ✓Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
- ✓Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
- ✓Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.
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Mehr: Familie & Kinder · Gesundheit
Quelle: https://www.gesundheitskasse.at/