Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 19.09.26
ÖGK Inkontinenz-Material Detail
Sachleistung, 10 % Kostenbeteiligung
Die ÖGK versorgt alle Formen der Inkontinenz ab dem vollendeten 4. Lebensjahr mit Windeln, Einlagen und Netzhosen. Bei der Erstversorgung braucht es eine ärztliche Verordnung, die danach unbefristet gilt (für Pants jährlich eine neue). Die Kostenbeteiligung beträgt zehn Prozent — nicht bloß die Rezeptgebühr.
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Quelle: https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.870498&portal=oegkportal