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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 19.09.26

ÖGK Inkontinenz-Material Detail

Sachleistung, 10 % Kostenbeteiligung

Die ÖGK versorgt alle Formen der Inkontinenz ab dem vollendeten 4. Lebensjahr mit Windeln, Einlagen und Netzhosen. Bei der Erstversorgung braucht es eine ärztliche Verordnung, die danach unbefristet gilt (für Pants jährlich eine neue). Die Kostenbeteiligung beträgt zehn Prozent — nicht bloß die Rezeptgebühr.

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.870498&portal=oegkportal