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Bundesweit (ganz Österreich)

Notstandshilfe

92 % oder 95 % des bisherigen Arbeitslosengeld-Grundbetrags (je nach Höhe); grundsätzlich unbegrenzt, alle 52 Wochen neu zu beantragen

Die Notstandshilfe fängt dich finanziell auf, wenn dein Anspruch auf Arbeitslosengeld endet, du aber weiterhin auf Jobsuche bist und dich in einer finanziellen Notlage befindest. So wird deine Existenz gesichert, bis du wieder Arbeit findest.

Den Förder-Check gibt es derzeit für Bauen, Sanieren, Heizen und Solar in Oberösterreich und Niederösterreich.

Für alles andere: Schalte im Check den Förder-Alarm ein — wir schreiben dir einmal, sobald eine Förderung für dich in Frage kommt.

Zum Förder-Check

Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Arbeitslos

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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Quelle: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/geld-vom-ams/notstandshilfe