Steiermark
Musikschule Ermäßigung Bärnbach
25 % Ermäßigung für 2. Instrument, 50 % für 3. Instrument
Die Stadtgemeinde Bärnbach gewährt Kindern mit Wohnsitz in Bärnbach eine Ermäßigung der Musikschulgebühren. Es wird eine Reduktion von 25 % für das zweite und 50 % für das dritte Instrument basierend auf der Tarifordnung des Landes Steiermark gewährt.
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Bildung
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Quelle: https://www.baernbach.gv.at/index.php/buergerservice/gemeindefoerderungen/familie-bildung-jugend