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WienStand 23.05.26

Wien Mietzinsbeihilfe (MA50, Härtefall)

Laufender oder einmaliger Zuschuss

Die Mietzinsbeihilfe der MA 50 greift in besonderen Härtefällen ein, wenn Wienerinnen und Wiener unverschuldet in eine Notlage geraten und ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Ziel ist es, drohende Obdachlosigkeit durch Zuschüsse zu verhindern.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

wohnen · Alltag · soziales · notfall

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €25 000 Jahreseinkommen

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  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.

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Quelle: https://socialhousing.wien/tools/eviction-prevention