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Tirol · geprüft am 10.09.26

Mitfinanzierung der 24-h-Betreuung für langzeitbeatmete Klient:innen

Die Höhe hängt von den Kosten der 24-Stunden-Betreuung ab, abzüglich Bundesförderung und 10 % des Pflegegeldes; monatlich förderbare Kosten der 24-Stunden-Betreuung maximal 4.000 Euro

Patienten, die dauerhaft künstlich beatmet werden müssen, benötigen hochspezialisierte und teure 24-Stunden-Pflege. Die Gesundheitskassen und Länder gewähren in diesen extremen Härtefällen gesonderte, stark erhöhte Zuschüsse (oft durch Einzelanträge und Sonderkommissionen bewilligt), um eine Betreuung im häuslichen Umfeld überhaupt zu ermöglichen.

Steht dir Mitfinanzierung der 24-h-Betreuung für langzeitbeatmete Klie zu?

3 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob Mitfinanzierung der 24-h-Betreuung für dich in Frage kommt.

Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege.

So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen

Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Langzeitbeatmung

Antragsteller

Privatperson

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/pflege/